Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge mit der  BB ASCON Energie GmbH.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der BB ASCON Energie GmbH, Kurhaus Palais, Richard-Wagner-Str. 2, 86199 Augsburg

Die BB ASCON Energie GmbH bietet Vor-Ort-Veranstaltungen (Aus-und Weiterbildung, Fach-Seminare, Live-Workshops, Coaching), Online-Veranstaltungen, sog. Webinars, sowie zugangscodierte Konzepte und Filme, partiell auch zum Download, an.

I. Anbieter und Geltungsbereich

  1. Anbieter der Vermittlungsleistungen ist: BB ASCON Energie GmbH
    Kurhaus Palais
    Richard-Wagner-Str. 2
    86199 Augsburg
    Vertreten durch den Geschäftsführer
    Dipl.-Ing. Ralf Kröpke
    Internet: www.bb-ascon.de
    Handelsregister: Amtsgericht Augsburg, HRB 754032
    USt-IdNr.: DE453219411
    Nachfolgend "BB ASCON" genannt.
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Vermittlung von Strom- und Gaslieferverträgen zwischen BB ASCON und ihren Auftraggebern.
  3. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern sind nicht Gegenstand dieser Bedingungen.
  4. Individuell getroffene Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

II. GEGENSTAND UND UMFANG DER LEISTUNGEN

  1. BB ASCON unterstützt den Auftraggeber bei der Auswahl und Vermittlung von Strom- und Gaslieferverträgen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vermittlungsauftrag.
  2. Je nach Vereinbarung können die Leistungen insbesondere umfassen:
    2.1 Erfassung und Aufbereitung von Verbrauchs- und Vertragsdaten;
    2.2. Einholung von Angeboten ausgewählter Energielieferanten;
    2.3. wirtschaftlichen Vergleich der eingeholten Angebote;
    2.4. Unterstützung bei Ausschreibungen und Vertragsverhandlungen;
    2.5. Vermittlung des Abschlusses eines Strom- oder Gasliefervertrags;
    2.6. Begleitung des Lieferantenwechsels im vereinbarten Umfang.
  3. BB ASCON schuldet keine vollständige Erfassung sämtlicher am Markt verfügbaren Anbieter und Tarife, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Die wesentlichen Grundlagen und der Umfang eines Angebotsvergleichs werden dem Auftraggeber mitgeteilt.
  4. Eine bestimmte Einsparung, ein bestimmter Energiepreis oder der Abschluss eines Liefervertrags wird nicht garantiert, sofern eine solche Verpflichtung nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
  5. Eine fortlaufende Marktbeobachtung, Überwachung von Kündigungsfristen oder Betreuung nach Abschluss des Liefervertrags erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.

III. ABSCHLUSS DES VERMITTLUNGSVERTRAGS

  1. Ein Vermittlungsvertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Leistungsumfang und gegebenenfalls vom Auftraggeber zu zahlende Vergütungen werden im Vermittlungsauftrag festgelegt.
  2. Die bloße Übermittlung von Verbrauchsdaten oder die unverbindliche Anfrage nach einem Angebot begründet für sich genommen keine Zahlungspflicht des Auftraggebers.
  3. Erweiterungen des Auftrags, insbesondere zusätzliche Beratungs- oder Betreuungsleistungen, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

IV. MITWIRKUNG DES AUFTRAGGEBERS

  1. Der Auftraggeber stellt BB ASCON die für die vereinbarte Leistung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und nach bestem Wissen richtig zur Verfügung.
  2. Hierzu können insbesondere gehören:
    2.1 Lieferstellen und Marktlokations-IDs;
    2.2. Verbrauchsmengen und Lastgangdaten;
    2.3. bestehende Lieferverträge und Abrechnungen;
    2.4. Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen;
    2.5. Angaben zu Eigenerzeugung, Photovoltaikanlagen und Speichern;
    2.6. geplante Änderungen des Verbrauchs oder der Nutzung;
    2.7. für die Angebotserstellung erforderliche Unternehmensdaten
  3. Änderungen, die sich auf die Angebotserstellung oder Vertragsvermittlung auswirken können, teilt der Auftraggeber unverzüglich mit.
  4. Erkennt BB ASCON offensichtliche Unstimmigkeiten oder Lücken in den übermittelten Angaben, weist sie den Auftraggeber darauf hin.
  5. Der Auftraggeber prüft die ihm vorgelegten Vertragsunterlagen vor seiner Freigabe insbesondere auf die zutreffenden Lieferstellen, Mengen, Laufzeiten und Preisbestandteile. Die vereinbarten Prüfungs- und Beratungspflichten von BB ASCON bleiben hiervon unberührt.

V. ANGEBOTE UND PREISANGABEN

  1. Angebote von Energielieferanten gelten innerhalb der darin genannten Bindungs- und Annahmefristen sowie unter den dort aufgeführten Voraussetzungen.
  2. Ob ein Preis verbindlich ist oder lediglich der Orientierung dient, ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. BB ASCON kennzeichnet unverbindliche Preisindikationen entsprechend.
  3. Ob Umfang eines angebotenen Energiepreises richtet sich nach den Angebots- und Vertragsunterlagen. Insbesondere ist zu unterscheiden, ob lediglich der Energiepreis oder zusätzlich weitere Bestandteile wie Netzentgelte, Steuern, Umlagen, Abgaben und Messentgelte enthalten sind.
  4. Vergleiche und Einsparberechnungen beruhen auf den jeweils angegebenen Verbrauchsmengen, Preisbestandteilen, Zeiträumen und sonstigen Annahmen. Abweichungen dieser Grundlagen können das Ergebnis verändern.

VI. ABSCHLUSS DES ENERGIELIEFERVERTRAGES UND VOLLMACHTEN

  1. Der Strom- oder Gasliefervertrag kommt ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Energielieferanten zustande. BB ASCON wird nicht selbst Vertragspartner der Energielieferung.
  2. Für den Liefervertrag gelten die mit dem Energielieferanten vereinbarten Vertragsbedingungen.
  3. BB ASCON ist nur dann berechtigt, im Namen des Auftraggebers rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben oder entgegenzunehmen, wenn eine entsprechende Vollmacht vorliegt.
  4. Die Befugnis zur Kündigung bestehender Lieferverträge, zum Abschluss neuer Verträge oder zur verbindlichen Annahme von Angeboten muss vom Umfang der erteilten Vollmacht umfasst sein.
  5. Ohne entsprechende Beauftragung und Vollmacht übernimmt BB ASCON keine Kündigung bestehender Lieferverträge.

VII. VERGÜTUNG UND PROVISION

  1. Ob und in welcher Höhe der Auftraggeber eine Vergütung schuldet, ergibt sich ausschließlich aus der gesonderten Vergütungsvereinbarung. Diese regelt insbesondere Berechnungsgrundlage, Entstehung und Fälligkeit des Anspruchs.
  2. Soweit BB ASCON für eine erfolgreiche Vermittlung eine Provision vom Energielieferanten erhält, informiert sie den Auftraggeber vor dessen verbindlicher Entscheidung über diesen Vergütungsweg.
  3. Eine zusätzliche Vergütung durch den Auftraggeber wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. Dies gilt auch für zusätzliche Beratungs-, Analyse- oder Betreuungsleistungen.
  4. Aufwendungen werden dem Auftraggeber nur berechnet, wenn deren Erstattung zuvor vereinbart wurde.
  5. Eine etwaige zusätzliche Vergütung bei Vertragsverlängerungen, Folgeaufträgen oder weiteren Lieferstellen bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

VIII. LIEFERANTENWECHSEL UND LEISTUNGSERBRINGUNG DURCH DRITTE

  1. BB ASCON unterstützt den Lieferantenwechsel im Rahmen des erteilten Auftrags.
  2. Die Durchführung der Energielieferung obliegt dem jeweiligen Energielieferanten. Netzbetrieb und Messstellenbetrieb werden von den jeweils zuständigen Unternehmen erbracht.
  3. BB ASCON schuldet nicht die Erfüllung der vertraglichen Pflichten dieser Unternehmen. Ihre Verantwortung für eigene Pflichtverletzungen bleibt unberührt.
  4. Wird BB ASCON im Rahmen des Auftrags ein Hindernis für den geplanten Lieferbeginn bekannt, informiert sie den Auftraggeber und unterstützt die Klärung im vereinbarten Umfang.

IX. VERTRAGSDAUER UND BEDINGUNGEN

  1. Beginn, Dauer und gegebenenfalls Kündigungsfristen des Vermittlungsauftrags ergeben sich aus der individuellen Vereinbarung. Messstellenbetrieb werden von den jeweils zuständigen Unternehmen erbracht.
  2. Bei einem auf eine einzelne Vermittlung beschränkten Auftrag endet der Vertrag mit Abschluss der vereinbarten Leistungen, sofern keine weitergehende Betreuung vereinbart wurde.
  3. Soweit keine besondere Regelung zur Vertragsbeendigung vereinbart ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
  4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  5. Die Beendigung des Vermittlungsauftrags führt nicht automatisch zur Beendigung eines bereits abgeschlossenen Energieliefervertrags.

X. HAFTUNG

  1. BB ASCON haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet BB ASCON bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
  3. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  4. Die Haftung aus einer ausdrücklich übernommenen Garantie und nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
  5. Diese Regelungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von BB ASCON.

XI. VERTRAULICHKEIT UND DATENSCHUTZ

  1. Beide Parteien behandeln nicht öffentlich bekannte geschäftliche und technische Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich.
  2. Eine Weitergabe ist zulässig, soweit sie für die vereinbarte Leistung erforderlich ist, der Betroffene zugestimmt hat oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
  3. BB ASCON verarbeitet personenbezogene Daten nach den anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Einzelheiten zu Zwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern und Betroffenenrechten ergeben sich aus den gesonderten Datenschutzhinweisen.
  4. Daten werden an Energielieferanten und weitere beteiligte Stellen nur übermittelt, soweit hierfür eine datenschutzrechtliche Grundlage besteht und die Übermittlung für den jeweiligen Zweck erforderlich ist.

XII. VERTRAULICHKEIT UND DATENSCHUTZ

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Augsburg Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis. Zwingende gesetzliche Zuständigkeiten bleiben unberührt.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, gelten die gesetzlichen Rechtsfolgen. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt hiervon unberührt.

 

Fassung: 01.10.2026, Version: 1.0